Die Schufa-Auskunft – was hat sich geändert?
Sei es bei der Unterzeichnung eines Mobilfunkvertrags, bei einem Kauf auf Raten oder beim Wunsch, eine neue Wohnung anzumieten: In nur allzu vielen Lebenssituationen kommen Verbraucher in Deutschland in Kontakt mit der Schufa. Doch obwohl so gut wie alle ihren Namen kennen, verbinden die meisten mit ihr ein vages Gefühl der Ungewissheit. Denn auch, wenn sie womöglich bereits einige Verträge mit einer Schufa-Klausel oder einem Schufa-Hinweis unterzeichnet haben, wissen die wenigsten genau, was es mit der Wirtschaftsauskunftei auf sich hat – welche Daten dort beispielsweise über sie vorliegen, wie lange sie gespeichert werden und wer überhaupt eine Schufa-Auskunft verlangen kann. Hier soll der folgende Beitrag ein wenig Abhilfe schaffen.
Was ist die Schufa?
Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) Holding AG ist eine deutsche Wirtschaftsauskunftei, die Informationen über das Zahlungsverhalten von Personen und Unternehmen sammelt und speichert, um daraus Rückschlüsse auf deren Kreditwürdigkeit zu ziehen. Zu den gespeicherten Daten gehören unter anderem Informationen über laufende Kredit- und Leasingverträge, Kreditkarten, Handyverträge sowie eventuelle Zahlungsausfälle. Diese Informationen werden verwendet, um die Kreditwürdigkeit zu bewerten – also die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person oder ein Unternehmen Kredite oder andere finanzielle Verpflichtungen zurückzahlen kann.
Ein zentrales Element der Dienstleistung der Auskunftei besteht in dem sogenannten Schufa-Score. Dieser Wert wird anhand der gespeicherten Daten berechnet und gilt als Maßstab für die Bonität einer Person. Ein hoher Schufa-Score deutet auf eine hohe Kreditwürdigkeit hin, während ein niedriger Wert auf ein höheres Risiko für Zahlungsausfälle hinweist.
Bei zahlreichen alltäglichen Vorgängen wird heutzutage von Unternehmen eine Schufa-Auskunft eingeholt. So informieren sich beispielsweise Finanzinstitute vor der Vergabe von Krediten mittels einer Schufa-Abfrage über die Kreditwürdigkeit des Antragstellers. Auch beim Abschluss vieler Verträge wird die Schufa-Auskunft genutzt, um sicherzustellen, dass der Vertragspartner zuverlässig ist.
Neue Schufa-Löschfrist seit 2023
Im vergangenen Jahr hat sich bei der Speicherung der Daten etwas geändert, das Schuldner nach einem Insolvenzverfahren entlastet. Früher blieben Einträge über die Restschuldbefreiung nach einem abgeschlossenen Insolvenzverfahren drei Jahre lang in der Schufa bestehen. Diese lange Löschfrist schränkte die Betroffenen erheblich ein, da sie aufgrund des negativen Schufa-Eintrages weiterhin Schwierigkeiten hatten, Miet- oder Kreditverträge abzuschließen. Mit der neuen Regelung, die seit dem 28. März 2023 gilt, wird der Eintrag nach sechs Monaten automatisch gelöscht, wodurch die Betroffenen schneller wieder finanzielle Handlungsfähigkeit erlangen.
Kredite ohne Schufa-Auskunft
Doch die verkürzte Löschfrist für die Restschuldbefreiung hilft selbstverständlich nicht jenen, die von anderen negativen Schufa-Einträgen und den damit verbundenen Einschränkungen betroffen sind. Eine schlechte Bonität kann vor allem bei der Beantragung von Krediten ein enormes Hindernis darstellen. Hier können auf die Kreditvermittlung in schwierigen Fällen spezialisierte Anbieter wie Henke & Rose gegebenenfalls eine Lösung bieten: Kredite ohne Schufa-Auskunft. Bei diesen wird auf die Einholung einer Bonitätsauskunft bei der Schufa verzichtet, stattdessen findet die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Antragstellers unter anderem über Einkommensnachweise statt. Da weder eine Anfrage gestellt noch eine Eintragung des Kredits bei der Wirtschaftsauskunftei erfolgt, haben derartige Darlehen keine Auswirkung auf den Schufa-Score.
Die Schufa-Selbstauskunft
Wer wissen möchte, welche Daten bei der Wirtschaftsauskunftei über die eigene Person vorliegen, hat die Möglichkeit, einmal im Jahr eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft einzuholen. Diese läuft unter der Bezeichnung „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“ und beinhaltet sämtliche personenbezogenen Daten, die bei der Schufa gespeichert sind, inklusive des aktuellen Basisscores.
Beantragen lässt sich die „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“ bequem online auf dieser Seite des Schufa-Internetauftritts. Die Selbstauskunft geht dem Antragsteller dann innerhalb von fünf bis sieben Tagen per Post zu.